Beispiel für eine allgemeine Vorschrift über Luftleckverluste
Die Kanäle und Rohre haben der Dichtheitsklasse C zu genügen. Für Spezialanwendungen kann auch Klasse Dª oder 10 % von C vorgeschrieben werden.
Der zulässige Luftleckverlust beträgt bei einem Prüfdruck (Unter- oder Überdruck):
für Klasse A | 1,326 Liter pro Sekunde und m² Kanaloberfläche |
für Klasse B | 0,442 Liter pro Sekunde und m² Kanaloberfläche |
für Klasse C | 0,147 Liter pro Sekunde und m² Kanaloberfläche |
für Klasse Dª | 0,049 Liter pro Sekunde und m² Kanaloberfläche |
für Klasse 10 % von C |
0,0147 Liter pro Sekunde und m² Kanaloberfläche |
- Es ist ein Prüfattest über die Normausführung des Kanallieferanten bzw. Herstellers vorzulegen.
- Die Prüfung erfolgt beim Lieferanten an einem Musterkanal von ca. 20 m² Blechoberfläche mit mindestens 5 Kanalverbindungen, 1 T-Stück und 2 Bogen.
- Die Prüfung erfolgt auf der Baustelle an einem vom Planer definierten, fertig montierten Kanalteil oder Kanalabschnitt von mindestens 20 m² Blechoberfläche, mindestens 5 Kanalverbindungen, 1 T-Stück und 2 Bogen.
- Mehraufwendungen sowie Prüfkosten werden vom Auftraggeber bezahlt. Bei ungenügender Dichtheit entscheidet der Planer oder Bauherr über das weitere Vorgehen.
In der Regel wird in solchen Fällen wie folgt verfahren: Nachdichten durch den Kanallieferanten oder Installateur und nachfolgender Prüfung auf Kosten des Lieferanten oder Installateurs.
► Tabelle der zulässigen Luftleckraten gemäss SN EN 1507:2006
► Empfohlener Prüfdruck
► Leckagefaktoren